Jedes aktive Mitglied ab 16 Jahren (Jg. 2005 und älter) ist verpflichtet,
6 Arbeitsstunden im Jahr für den Verein zu leisten.
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Die Verpflichtung entfällt bei Zahlung eines von der Mitgliederversammlung
festgesetzten Abgeltungsbeitrages. Der Betrag in Höhe von 10 € / Std. für Jugendliche
wird per Lastschrift im Dezember eines jeden Jahres eingezogen.
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